Cookie-Banner – aktuelle Informationen

Cookie-Banner
Cookie-Banner

Im Jahr 2011 trat die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, kurz „Cookie-Gesetz“, in Kraft. Seitdem sind die sogenannten Cookie-Banner das erste Mal auf Webseiten erschienen. Mittlerweile sind sie von Websitenutzern, die eine Seite das erste Mal öffnen, kaum noch wegzudenken.

Cookie-Banner, die oft sehr nervig erscheinen mögen, haben eigentlich eine sehr wichtige und den Internetnutzer „schützende“ Funktion. Was genau Cookies und Cookie-Banner sind, wozu sie dienen und welche Arten und Richtlinien es derzeit gibt, erfährst du in diesem Blog.


Was ist ein Cookie-Banner? 

Bevor wir klären, was ein Cookie-Banner ist, beginnen wir erst einmal mit den Cookies an sich. Cookies (deutsch: Kekse) sind Informationsdaten, die von einer Webseite an den Browser des Computers gesendet werden. An dieser Stelle werden wichtige Informationen wie zum Beispiel Sprache, Name, E-Mai-Adresse und Seiteneinstellungen des Internetnutzers zwischengespeichert.

Ein Cookie-Banner wird zum Einholen einer Einverständnis zur Nutzung von Daten bei den Besuchern einer Webseite verwendet. Dies ist erforderlich, wenn auf der Internetseite Dienste von Drittanbietern eingebunden sind. Sobald ein Besucher eine Webseite das erste Mal aufruft, erscheint ein Cookie-Banner auf der unteren Webseite oder ein Pop-up-Fenster wird geöffnet. Cookies ermöglichen es, dass der Webserver einen User wiedererkennt. Die Besucher einer Webseite können festlegen, welche Dienste sie auf der Webseite akzeptieren möchten und welche nicht. 

Der Cookie-Banner muss durch die Vorgaben von DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) sicherstellen, dass die Datenverarbeitung erst dann erfolgt, wenn die Nutzer der Webseite damit eingewilligt haben. Zu den gesammelten Nutzerdaten zählen zum Beispiel:

  • IP-Adressen
  • Passwörter
  • E-Mail-Adressen
  • hinterlegte Daten aus Online-Formularen
  • zuletzt besuchte Seiten
  • Interessenschwerpunkte
  • kürzlich angesehene Artikel


Wozu dienen Cookie-Banner?

Das Verwenden von Cookie-Bannern ist gesetzlich festgelegt. Auch wenn Cookies im ersten Moment echt nervig sein können, sind sie ein wichtiger Bestandteil des Internets und machen dieses sehr viel komfortabler. Die Cookies sorgen zum Beispiel dafür, dass du deine Zugangsdaten für eine bestimmte Webseite nicht immer wieder neu eingeben musst. Weiterhin verhindern sie, dass dein Warenkorb gelöscht wird, wenn du die Seite noch einmal neu aufrufst. 

Cookies bieten besonders im Marketing einige Vorteile. Denn zusätzliche können sie dazu verwendet werden, detaillierte Profile über Nutzer zu erstellen und ihnen somit personalisierte Werbung anzuzeigen. 


Braucht jede Webseite einen Cookie-Banner?

Als Betreiber einer Webseite solltest du dir unbedingt beim ersten Öffnen der Webseite die Einwilligung der Nutzer einholen. Dabei solltest du so detailliert wie möglich auflisten, um welche Informationen es sich handelt und wozu diese genutzt oder an wen sie weitergegeben werden. 

Eine Cookie-Banner Pflicht besteht, wenn Daten durch Marketing-Cookies, Third Party- Cookies oder Tracking-Cookies erhoben, verarbeitet und ausgewertet werden. Im Folgenden erklären wir kurz die Unterschiede:

  • Marketing-Cookies: Cookies, die Informationen in Bezug auf die besuchten Webseiten von Nutzern speichern, um personalisierte Werbeanzeigen einzublenden.

  • Third Party-Cookies: Cookies, die nicht von der Haupt-Domain, sondern von einem Drittanbieter stammen.

  • Tracking-Cookies: Cookies, die Internet Nutzer zuordnen und verfolgen, um sie anschließend wiedererkennen zu können.


Was muss der Cookie-Banner enthalten?

In einem Cookie-Banner müssen Hinweistexte, Links und Buttons integriert sein. Ein kurzer Text sollte den Besucher einer Webseite darüber informieren, welche Funktionen der Cookie-Banner erfüllt und welche Optionen es unter den verschiedenen Buttons gibt. Es sollten mindestens diese drei Buttons vorhanden sein:

  • Ablehnen: nur notwendige Cookies werden gesetzt

  • Akzeptieren: du erklärst dich mit sämtlichen Skripten und Cookies einverstanden

  • Einstellungen: weitere Informationen

Weiterhin sollten unbedingt Links zur Datenschutzerklärung und deinem Impressum mit eingebunden sein.


Arten von Cookie-Bannern

Bei den Cookie-Bannern lassen sich generell drei verschiedene Arten unterscheiden.

1. Einfacher Cookie Hinweis

Bei dieser Art von Cookie-Hinweis wird ein, wie der Name bereits sagt, einfacher Banner auf der jeweiligen Webseite eingeblendet. Der Cookie-Banner weist den Besucher darauf hin, dass die Webseite mit Cookies in Verbindung steht und die Daten gespeichert und wiederverwendet werden. Bei dieser Art von Cookies wird der Nutzer zwar zu einer Bestätigung aufgefordert, er kann dem Vorgehen jedoch widersprechen oder den Cookie-Hinweis einfach wegklicken. 


2. Opt-in-Banner

Diese Cookie-Banner sollten vor allem bei Werbe- bzw. Marketingforschungszwecken eingesetzt werden. Der Opt-in-Banner informiert die Besucher nicht nur über die Nutzung von Cookies, sondern fordert zusätzlich eine Zustimmung von dem Nutzer ein. Erst nach erfolgreicher Akzeptanz wird ein Cookie gesetzt, vorher dürfen keinerlei Informationen genutzt bzw. gespeichert werden. Zu den Werbe-Cookies zählen unteranderem Google Analytics, Facebook-Pixel oder Google AdSense.


3. Opt-out-Banner

Von der optischen Aufmachung unterscheiden sich Opt-out-Banner und Opt-in-Banner kaum voneinander. Allerdings sieht es bei der Funktion ganz anders aus. Schon während ein Benutzer die Webseite betritt, starten die Cookies ihre Arbeit. Ein Opt-out-Banner teilt dem Besucher der Webseite zwar mit, dass Cookies genutzt werden, jedoch passiert dies ohne die vorherige Einwilligung des Nutzers. Klickt der Nutzer auf „Ablehnen“ kann er dem Tracking erst im Nachhinein widersprechen. 


Arten von Cookies

Die EU unterschiedet grundsätzlich zwischen technisch notwendigen Cookies und technisch nicht notwendigen Cookies. Was genau das bedeutet erklären wir im Folgenden:


1. Technisch notwendige Cookies

Hierzu zählen Cookies, die für die Funktionen einer Webseite dringend erforderlich sind. Damit ist zum Beispiel das Speichern von Log-in-Daten, des Warenkorbs oder der Sprachauswahl gemeint. Diese Art von Cookies darf laut der Cookie-Richtlinie auch ohne die Bestätigung der Nutzer eingesetzt werden.


2. Technisch nicht notwendige Cookies

Zu dieser Art von Cookies zählen unter anderem Textdateien, die nicht nur der Funktionsfähigkeit einer Webseite nützen, sondern gleichzeitig auch andere Daten erheben. Hierzu zählen folgende:

  • Tracking-Cookies: sammeln Informationen wie zum Beispiel den Standort von Nutzern

  • Targeting-Cookies: passen Werbeanzeigen an den Internetnutzer an

  • Analyse-Cookies: klären über das Verhalten von Besuchern auf einer Webseite auf

  • Social-Media-Cookies: verknüpfen Webseiten mit Social-Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, Twitter und Co.)

Im Gegensatz zu technisch notwendigen Cookies müssen die Besucher einer Webseite einwilligen, bevor Cookies die nicht notwendigen Informationen speichern dürfen.


Cookie-Banner – das Neueste im Überblick (Mai 2022)

Ab 01. Dezember 2021 trat das “Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz” (TTDSG) in Kraft, welches eine strengere Einwilligungspflicht für Cookies regelt.

Bis zum Ende des Jahres 2021 waren Cookies auf dem Opt-out-Prinzip ausgelegt. Die Cookies konnten also so lange verarbeitet werden, bis sich die Besucher einer Webseite aktiv dagegen aussprachen.

Ab dem 1. Januar 2022 basieren die Cookies auf dem Opt-in-Prinzip. Die Besucher einer Webseite werden nicht nur über die Nutzung von Cookies informiert, sondern aktiv zur Zustimmung der Verwendung von Cookies aufgefordert.  Der Nutzer muss ebenfalls die Möglichkeit haben, sich gegen die Cookies zu entscheiden. Einzige Ausnahme bilden hier die technisch notwendigen Cookies, die für die Funktionalität der Webseite verantwortlich sind.

Weiterhin soll der Entwurf der ePrivacy-Verordnung den Datenschutz Online neu regeln. Wann genau die neue Verordnung in Kraft treten wird, steht allerdings noch nicht fest. Die ePrivacy erklärt die Geräte der Nutzer generell zu einer besonders schützenswerten Privatsphäre. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Cookies für die Nutzung der Anwendungen unbedingt notwendig sind. Beispiele hierfür sind unter anderem der Warenkorb während des Online-Shopping oder die Session-Cookies für das Login.

Auch in Zukunft wird es beim Thema Cookies und Cookie-Banner zu weiteren Veränderungen und Konkretisierungen kommen. Unternehmen mit einer eigenen Website und deren Datenschutzbeauftragte sollten sich regelmäßig über die aktuelle rechtliche Lage informieren, um die Sicherheit der persönlichen Informationen gewährleisten zu können.


Fazit

Nicht nur für viele Nutzer sind die Cookie-Banner oft nervig, sondern auch für viele Webseitenbetreiber ein anstrengendes Thema. Dabei erleichtern sie nicht nur die Nutzung einer Webseite indem sie Log-in Daten und Warenkörbe speichern, sondern spielen auch eine enorm wichtige Rolle, wenn es um die Verarbeitung von persönlichen Daten im Internet geht. Cookies sind das perfekte Kurzzeitgedächtnis für das Internet und nehmen dir einiges an Arbeit ab.

Falls du noch nicht genug hast, dann lies doch gerne unsere Blogs zu den Themen Firmenhomepage, Website Marketing oder Corporate Website.

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